Mütter und Väter in Rente bekommen mehr Geld: Sie profitieren von neuen Regelungen zum Freibetrag

Von: Christoph Gschoßmann

Erstellt: 09.07.2023, 05:07 Uhr

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs dürfte Väter und Mütter im Ruhestand freuen: Sie profitieren seit kurzem von einem höheren Rentenfreibetrag.

Frankfurt - Wer in Rente ist und Kinder hat, die vor 1992 geboren wurden, erhält künftig mehr Geld: Rentnerinnen und Rentner, auf die das zutrifft, bekommen zumindest einen Teil ihrer Erziehungszeit in der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Konkret sind es bis zu zweieinhalb Jahre, für die Mütter und Väter entsprechend Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen.

Rentenfreibetrag ist bisher nicht automatisch mitgewachsen

Dabei gab es für Rentenbezieher bis vor Kurzem ein anderes Problem: Mit der Gutschrift der Rentenpunkte haben sich zwar die Bezüge automatisch erhöht - doch der Rentenfreibetrag ist nicht gleichzeitig mitgewachsen. Die Folge war, dass Betroffene zu viel ihrer Rente versteuert haben. Das hat nun auch der Bundesfinanzhof (Az.: X R 24/20) festgestellt. In einem Urteil wurde jetzt entsprechend nachgebessert.

Eine ältere Frau zählt Geld.
© Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Die neue Regelung lautet wie folgt: Wer bei einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch die sogenannte Mütterrente eine höhere Rente erhält, dessen Rentenfreibetrag muss auch entsprechend angehoben werden. Von dem Erhöhungsbetrag muss derselbe Anteil steuerfrei bleiben, wie von der ursprünglichen Rente zu Rentenbeginn. Der Hintergrund für die Regelung betrifft den steuerfreien Anteil einer Rente, der von Jahr zu Jahr sinkt. Wird der Erhöhungsbetrag mit dem bei Zahlungsbeginn geltenden Rentenfreibetrag versehen, bleibt weniger davon übrig.

Bund der Steuerzahler rät: Berechnung des Freibetrags prüfen

Allen, die Mütterrente erhalten, rät der Bund der Steuerzahler daher, die Berechnung des Freibetrags in den offenen Veranlagungen zu prüfen. Nur so sei gewährleistet, dass die Elternteile auch das bekämen, was ihnen zusteht.

Eine aktuelle Analyse der Rentenversicherung kommt zu dem Schluss, dass der demografische Wandel nicht so stark wirkt wie angenommen. Indes wurde zuletzt die Rente erhöht - doch nicht alle Rentnerinnen und Rentner können davon profitieren. (cgsc mit dpa)


Quelle: Merkur